Bundesverfassungsgericht verpflichtet zur Generationengerechtigkeit

Das bahnbrechende Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24.3.2021 erklärt erstmalig einen konkreten Verstoß des Gesetzgebers gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit für verfassungswidrig. Dieser zukunftsweisende Richter*innenspruch wird das Verständnis von der Rolle der Generationengerechtigkeit in Politik und Gesellschaft verändern. Für die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist dieser Beschluss ein monumentaler Sprung in die richtige Richtung – nicht nur für eine generationengerechte Klimapolitik.

Die starke Orientierung der Richter an Art. 20 a GG  ist präzedenzlos. Die Freiheit der heute lebenden Generationen wird durch die Freiheit künftiger Generationen begrenzt und wir dürfen heute nicht länger auf Kosten von morgen leben.

In der Bewältigung der Klimakrise wird der Generationenkonflikt besonders deutlich. Da das Klimaschutzgesetz keinen klaren Pfad aufzeigt, wie der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5°C begrenzt und Treibhausgasneutralität bis 2050 erreicht werden kann, ist es verfassungswidrig. Die Planung geht nur bis ins Jahr 2030, für junge und zukünftige Generationen ist dies zu kurz gedacht.

Um die deutsche Demokratie  auch strukturell generationengerechter zu machen, schlagen wir vor,, vorhandene Nachhaltigkeitsinstitutionen zu reformieren und neue innovative Institutionen zu schaffen, die die Kurzsichtigkeit der Politik reduzieren. Auch das Wahlrecht und die Parteistrukturen betrachten wir als reformbedürftig, da sie die junge Generation nicht hinreichend berücksichtigen. Eine bundesweite Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wäre ein erster Schritt, langfristig sollte die Wahlaltersgrenze abgeschafft und ein Wahlrecht qua Eintragung etabliert werden.