Rente und Pensionen

Rente ist zum Symbolthema geworden: Symbol dafür, ob Jung und Alt zu fairen Einigungen kom­men können, oder ob der Gesellschaft ein Generationenkonflikt bevorsteht. Angesichts von demografischem Wandel und Arbeitslosigkeit steigt der Finanzierungs­bedarf stark an. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weni­ger Beitragszahlende gegenüber. Die Last kann nicht von einer Generation allein getra­gen werden, weder allein von den Jüngeren noch allein von den Älteren. Beide Genera­tio­nen müssen sich, wenn Erwerbs- und Alters­struktur un­günsti­ger werden, die Belastungen teilen.

Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen plädiert dafür, den im Umlage­verfahren organisierten Generationen­­vertrag beizubehalten. Das heißt aber nicht, dass keine Reformen notwendig wären. Ganz im Gegenteil: Das heu­tige System der gesetzlichen Rentenversicherung ist in zweierlei Hinsicht reformbedürftig. Es muss Gerechtigkeit zwischen den Generationen (intergenerationelle Gerechtigkeit) und innerhalb der Generationen (soziale Gerechtigkeit)  sichern. Beide Gerechtigkeitsdimensionen können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.

Die Belastungen für die Rentenkassen, etwa durch den demografischen Wandel oder durch Arbeitslosigkeit, müssen solidarisch von beiden Generationen getragen werden. Ebenso sollten beide Generationen entlastet werden, wenn sich die Verhältnisse wieder bessern.

In den nächsten zehn Jahren gehen die geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge in Rente. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) fordert angesichts dieses demografischen Wandels, generationengerechte Reformen im deutschen Rentensystem, aber auch in den Versorgungssystemen von Abgeordneten und Beamten.

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