Teilnahmebedingungen: Internationaler Kulturpreis - Musik verbindet Kulturen

Zielsetzung und Schirmherrschaft

Der Internationale Kulturpreis Europa – Vereinigte Arabische Emirate ist ein Projekt zur Vertiefung der kulturellen Beziehungen und zur Förderung des Dialogs zwischen jungen Menschen unterschiedlicher Herkunft durch die universelle Sprache der Musik. Unter der Schirmherrschaft der Initiative Werterhalt & Weitergabe e.V. steht neben der musikalischen Exzellenz die Völkerverständigung und der Dialog der Generationen im Mittelpunkt.

Teilnahmeberechtigung

  • Alter: Teilnahmeberechtigt sind Musikerinnen und Musiker, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs zwischen 18 und 39 Jahre alt sind.
  • Wohnsitz: Der Lebensmittelpunkt muss sich nachweislich in Europa oder den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden.
  • Formation: Zugelassen sind Solisten (Klavier, Geige, Gitarre), kleinere Ensembles oder internationale musikalische Kooperationen.
  • Status: Die Einladung richtet sich an junge Talente, die bereit sind, eine internationale Karriere anzutreten, und bereits über eine professionelle Ausbildung verfügen oder sich in einem entsprechenden Studium befinden.

Anmeldung und Bewerbungsunterlagen

Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Online-Portal. Einzureichen sind:

  1. Ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.
  2. Ein künstlerischer Lebenslauf (Fließtext) in deutscher oder englischer Sprache.
  3. Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises zum Nachweis von Alter und Wohnsitz.
  4. Ein aktuelles Portraitfoto in hoher Auflösung mit Freigabe für die Veröffentlichung zu Pressezwecken.
  5. Ein Video-Link (z. B. YouTube/Vimeo) für die Vorauswahl. Das Video darf nicht älter als 12 Monate sein und muss ungeschnitten das Gesicht sowie die Hände (und bei Klavier die Klaviatur) deutlich zeigen.

Ablauf und Fristen

  • Die vollständige Anmeldung muss bis spätestens 1. November 2025 über das Anmeldeformular auf der Landingpage eingegangen sein. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bekanntgabe der Sieger aus der Vorrunde erfolgt am 1. Dezember 2025.
  • Bekanntgabe der Sieger aus dem Semifinale erfolgt am 1. Januar 2026.
  • Einladung der Sieger aus dem Semifinale zum Finale am 1. Februar 2026.
  • Bekanntgabe des Siegers: Die offizielle Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt am 22. Juni 2026.

Repertoire und musikalische Anforderungen

  • Schwerpunkt: Interpretation europäischer klassischer Musik sowie anspruchsvoller zeitgenössischer Kompositionen. Innovative Begegnungen und die Verbindung europäischer mit arabischen Traditionen werden ausdrücklich begrüßt.
  • Vortrag: Alle Werke (außer Sonaten mit Klavier und zeitgenössische Stücke) müssen grundsätzlich auswendig und ohne Wiederholungen vorgetragen werden.
  • Notenmaterial: Es wird empfohlen, Urtext-Ausgaben zu verwenden. Eigene Kompositionen sind nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung zulässig.
  • Programmdauer: Die Mindestspieldauer in der ersten Runde beträgt 20 Minuten.

Durchführung des Wettbewerbs

  • Ablauf: Der Wettbewerb findet in mehreren Stufen statt: einer digitalen Vorauswahl per Video sowie öffentlichen Live-Runden (Vorrunde, Semifinale, Finale) in München, Dubai und Abu Dhabi.
  • Präsenz: Die Teilnehmer müssen zu den ausgelosten Terminen persönlich erscheinen. Nicht-Erscheinen führt zum Ausschluss.
  • Begleitung: Den Teilnehmern werden für die Live-Runden offizielle Klavierbegleiter kostenlos zur Verfügung gestellt. Eigene Begleiter können auf eigene Kosten mitgebracht werden.

Jury und Bewertung

  • Die Jury setzt sich aus international anerkannten Persönlichkeiten der Musikwelt zusammen.
  • Bewertungskriterien sind neben technischer Perfektion insbesondere Ausdrucksstärke, Persönlichkeit, Bühnenpräsenz sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Interpretation.
  • Befindet sich ein Schüler eines Jurymitglieds unter den Teilnehmern, darf dieses Mitglied die entsprechende Bewertung nicht vornehmen.
  • Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preise und Förderung

  • Neben Geldpreisen liegt der Fokus auf der Karriereförderung. Dies umfasst die Vermittlung von Konzertengagements, Auftritte bei Finalveranstaltungen und die Aufnahme in Mentoringprogramme.
  • Preisträger sind verpflichtet, bei den Preisträgerkonzerten unentgeltlich mitzuwirken.

Unterbringung und Reisekosten

  • Reise- und Hotelkosten für die erste Runde tragen die Teilnehmer grundsätzlich selbst.
  • Ab dem Erreichen des Semifinals kann der Veranstalter die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in ausgewählten Partnerhotels übernehmen.

Mediale Verwertung und Urheberrechte

  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer bereit, dass sämtliche Auftritte, Fotos und Videoaufnahmen vom Veranstalter für die Dokumentation und Bewerbung des Kulturpreises (Rundfunk, Fernsehen, Social Media) zeitlich und örtlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
  • Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nicht.

Anerkennung der Bedingungen

  • Mit der Einsendung der Anmeldung erkennt der Bewerber alle oben genannten Bedingungen verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschloßen.